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Geschichte Rettungsdienst in BaWü

Schon in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts haben auch im Südwesten Deutschlands Droschkenunternehmen damit begonnen, Spezialfahrzeuge für den Transport von Kranken oder Verletzten anzuschaffen. Eine medizinische Versorgung oder Betreuung des Patienten fand nicht statt, der schnelle Transport zur Klinik stand im Vordergrund des Bemühens. Bis zum Anfang der 1940er Jahre ist der Krankentransport nahezu ausschließlich in privater Hand, die Hilfsorganisationen spielten eine untergeordnete Rolle. 
 

Am 30. November 1942 wird der Krankentransport per "Führererlass" vereinheitlicht und der Regie des Deutschen Roten Kreuzes unterstellt, das vorher personell und ideologisch von den Machthabern auf die Linie des NS –Regimes gebracht wurde. Nach dem Mai 1945 wird das DRK zunächst verboten, in der russischen und englischen Besatzungszone ( im Norden und Osten ) bis zum Ende der 1940er Jahre. Ab 1945 wird dort die Aufgabe des Krankentransports von den Kommunen übernommen und der Feuerwehr angegliedert. 
 

In der französischen und der amerikanischen Besatzungszone ( im Süden und Westen ) wird das DRK aber schon 1946 wieder zugelassen und übernimmt dort die Aufgabe des Krankentransports, später auch die des Rettungsdienstes. 

Am 22.04.1976 schließt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit, und Sozialordnung Baden – Württemberg mit den DRK - Landesverbänden Baden – Württemberg und (Süd-) Baden gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 10.06.1975 die folgende Vereinbarung : 
§1 : Das DRK führt den Rettungsdienst einschließlich des Krankentransports entsprechend seiner herkömmlichen Stellung als Sanitätsorganisation mit seinen Gliederungen in allen Rettungsdienstbereichen des Landes durch. 
 

Dies begründet de facto die Monopolstellung des DRK im Rettungsdienst von Baden – Württemberg. Die unbestrittenen Verdienste des DRK und anderer Organisationen am Aufbau des Rettungsdienstes, nach dem letzten Weltkrieg, in Baden - Württemberg, wollen wir natürlich keinesfalls schmälern. Hier wurde viel und sinnvoll geleistet.

Für die „Privaten“, aber auch die kleineren Hilfsorganisationen bleibt zunächst ein Zugang zum Rettungsdienst über das Personenbeförderungsgesetz offen. Hier ist allerdings eine „Bedarfsprüfung“ vorgeschaltet – mit dem Ergebnis, dass die Aufnahme von Krankentransport oder Notfallrettung häufig vor Gericht erstritten werden muss. Dennoch gelingt es an einigen Orten, kleine, immer inhabergeführte Unternehmen zu etablieren - dies sowohl in Ballungszentren, als auch in ländlichen Bereichen. 

Das häufig gegen Private vorgebrachte Argument der „Rosinenpickerei“ im Krankentransport in Ballungszentren fällt in sich zusammen, letztendlich aber auch die Bedarfsprüfung nach verschiedenen Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. 
Die Rettungsdienstgesetznovelle von 1992, insbesondere aber die Novelle von 1998 kupieren zunächst den Zugang zum Rettungsdienst für Private über das Personenbeförderungsgesetz, dann endgültig durch die Errichtung eines Verwaltungsmonopols, das einzig den Hilfsorganisationen die Tätigkeit in der Notfallrettung gestattet. Lediglich die Privaten, die zu diesem Zeitpunkt schon in der Notfallrettung tätig waren, führen ihre Betriebe unter einer im Gesetz verankerten Bestandsschutzregelung weiter.

Der Zugang zum reinen Krankentransport wird liberalisiert, es kommt aber nur zu wenigen  Neugründungen von Unternehmen, denn gleichzeitig wird ein Anschlusszwang aller im Rettungsdienst tätigen an die Rettungsleitstellen postuliert, die in Baden – Württemberg nur vom DRK betrieben werden. 
Obwohl vom Gesetzgeber ein "Gleichbehandlungs-grundsatz“ aller im Rettungsdienst Tätigen festgeschrieben wird, kommt es in der Folge zur Aufgabe von Betrieben, weil insbesondere im Krankentransport systematisch hiergegen verstoßen wird. Hiergegen gerichtete Prozesse dauern regelmäßig zu lange, um das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen zu ermöglichen. 
 

Ein zentrale Steuerung der Notfallrettungseinsätze ist ohne Diskussion sinnvoll und auch in Baden-Württemberg klar geregelt (Notruf 112). Jedoch im Dienstleistungssektor Krankentransport  und Spezialtransporte wünschen wir uns mehr kunden- und branchenorientierten Spielraum, der momentan von den Anbietern nicht genutzt werden darf.
Im Krankentransport liegt der Marktanteil der Privaten in Baden-Württemberg bei ca. 5%, in der Notfallrettung sind drei Unternehmen tätig. 

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